Für Parkierungsanlagen gelten in Deutschland als gesetzliche Grundlage die Landesbauordnungen und die dazu erlassenen Garagen-Verordnungen (bzw. in Berlin die Muster-Garagen-Verordnung). Diese stellen die bau- und betriebsrechtliche Grundlage und damit den Mindeststandard dar. Während im Weiteren vor allem auf die verkehrlichen und benutzerseitigen Aspekte eingegangen wird, darf nicht die Erfüllung der in den Garagen-Verordnungen verankerten Anforderungen in den Bereichen Brandschutz sowie Be- und Entlüftung außer acht gelassen werden, einschließlich der Prüfzyklen für technische Ausrüstungen.
Die von der FGSV herausgegebenen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05 geben umfassend den Stand der Technik aus verkehrsplanerischer Sicht wieder und sind sowohl in Bezug auf fahrgeometrisch begründete Regelabmessungen und die verkehrsgerechte Gestaltung als auch die verkehrliche Dimensionierung wesentlich detaillierter.
Als spezifisches Instrument stehen dem Verkehrsplaner die „Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (FGSV, aktuelle Fassung 2001) zur Verfügung. Diese Schleppkurven sind die Grundlage für den Entwurf von Anlagen des fließenden und des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs. Sie ermöglichen es, auch von den Regelentwürfen abweichende Layouts auf ihre Befahrbarkeit zu überprüfen. So wird auf die vielgestaltigen spezifischen Bedingungen jedes einzelnen Bauwerks eingegangen.
Die fachgerechte Anwendung dieser Regelwerke bildet die unverzichtbare Basis für die Planung benutzer- und betreiberfreundlicher Parkierungsanlagen, die als fortgeschrittener Stand der Technik gelten kann. Für die Bewertung der Benutzerfreundlichkeit von Parkhäusern wurden vom ADAC Kriterien entwickelt und immer weiter aktualisiert. Der Bewertungsmodus geht davon aus, dass der gesamte Prozess eines Parkvorgangs aus Benutzersicht bewertet wird. Hierbei werden geprüft:Ausweisung im örtlichen Parkleitsystem sowie im Parkinfo-Service des ADAC,
Weiterhin werden allgemeine Merkmale sowie Sondereinrichtungen erfasst und bewertet.
Der ADAC hat seit 1987 über 200 öffentliche Parkhäuser als „Benutzerfreundliches Parkhaus“ ausgezeichnet. Weiterhin wurden bislang mehr als 10 P+R-Anlagen sowie 4 automatische Parksysteme vom ADAC zertifiziert.
Die bundesweiten ADAC-Tests "Parkhäuser 2010" und ADAC-Test "Parkhäuser 2011" verfolgen im Unterschied zur Zertifizierung das Ziel einer Bestandsaufnahme bei jeweils 50 Parkhäusern in den Zentren von 10 deutschen Großstädten. Diese Tests hat die GIVT mbH durchgeführt.
Die Empfehlungen des Bundesverbandes Parken e. V. geben vor allem aus Betreibersicht wesentliche Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Parkhäusern. Dabei spielen die Komplexe Standort und Bedarfsanalyse, Planung, Technik, Organisation und juristische sowie betriebswirtschaftliche Aspekte eine herausragende Rolle. Die Schrift „Das moderne Parkhaus“ basiert auf den bundesweiten Erfahrungen der im Bundesverband Parken organisierten Parkhausbetreiber.
Je nach Nutzungsprofil differenziert sind die Erfordernisse für eine qualifizierte Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Dazu gehören zusätzlich zu den unten aufgeführten Kriterien auch Räumlichkeiten für den Parkhauswart und entsprechende Betriebsmittel sowie eine Aufschaltung auf die Parkleitzentrale des Parkhausbetreibers und die Einrichtung einer kompatiblen Software für das verkehrliche und betriebswirtschaftliche Management.
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien basieren auf den EAR 05, den Empfehlungen des ADAC und des Bundesverbandes Parken, sind aber nicht in jedem Fall identisch formuliert:
Die verschiedenen Benutzergruppen stellen unterschiedlich hohe Ansprüche an Parkierungsanlagen bzw. wichten die einzelnen Qualitätsmerkmale unterschiedlich. Das ist bei der Planung zu beachten:
Insbesondere bei öffentlichen Parkierungsanlagen sind folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:
Darüber hinaus kann die Benutzerfreundlichkeit durch weitere Merkmale verbessert werden, so durch örtlich angemessene Hintergrundmusik, zusätzliche Dienstleistungen (Regenschirmausleihe, Fahrradverleih usw.) und aufwertende Gestaltungen und Werbeanlagen.
Von diesen Kriterien teilweise abweichende Anforderungen werden bei nichtöffentlichen Parkierungsanlagen, so insbesondere im Zusammenhang mit Dauerparkern, angewendet. Wenngleich eine bestimmte Reduzierung des Benutzerkomforts dabei meist aus wirtschaftlichen oder baulichen Gründen hingenommen wird, muss die grundsätzliche gefahrlose Befahrbarkeit gesichert sein.
Bei der Zertifizierung automatischer Parksysteme arbeitet der ADAC, Bereich Verkehrstechnik, eng mit der GIVT mbH zusammen. So haben wir die diesbezüglichen Kriterien entwickelt und begleiten deren Fortschreibung. Mit diesem auf Benutzerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit orientierten Katalog wird eine möglichst objektive Bewertung der Qualität automatischer Parksysteme angestrebt, die sich für den Nutzer und Betreiber ganz besonders in einer höchstmöglichen Verfügbarkeit und gleichzeitig auch in einer minimalen Störungshäufigkeit über einen langen Betriebszeitraum darstellt.
Bei unseren Planungs- und Beratungsleistungen wenden wir grundsätzlich die oben genannten Regelwerke und die Kriterien für benutzerfreundliche Parkierungsanlagen an. Soweit Abweichungen hiervon gewünscht oder zum Beispiel aus bautechnischen oder wirtschaftlichen Gründen notwendig werden, weisen wir ausdrücklich auf diese hin. Bei Vorhaben außerhalb Deutschlands suchen wir unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Gesetze und Regelungen nach Möglichkeiten, die Philosophie der Benutzerfreundlichkeit ihrem Anliegen gemäß bestmöglich umzusetzen und anzupassen.
Als spezielle Leistungen zum Thema „Benutzerfreundliches Parken“ bieten wir an:
Prüfung von Planungen und Objekten
auf Regelkonformität und Benutzerfreundlichkeit
Ableitung von Empfehlungen
Fachplanerische Beratung und Begleitung
von Projekten mit Parkierungsanlagen
Inhaltliche Vorbereitung von Zertifizierungen
Beratungsleistungen für den benutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb von Parkierungsanlage